QM - Warum?
Ziel des Qualitätsmanagements ist es, die Arbeitsabläufe und die Ergebnisse in der zahnärztlichen Praxis zu optimieren, das Qualitätsniveau zu steigern sowie die Zufriedenheit aller am Prozess Beteiligten (Praxisinhaber, Praxispersonal), insbesondere der Patienten zu erhöhen.
Von 2007 an müssen alle an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und zahnärztliche Einrichtungen innerhalb von 4 Jahren ein internes Qualitätsmanagement (QM) einführen.
Die gesetzliche Verpflichtung zur QM-Initiierung schuf die Bundesregierung bereits mit der Gesundheitsreform 2004. Die Ausarbeitung einer QM-Richtlinie, welche die wesentlichen Inhalte und grundsätzlichen Anforderungen regeln sollte, oblag dem Gemeinsamen Bundesausschuss, einem Gremium aus Krankenkassen- und Zahnärztevertretern.
Nach zähen Verhandlungen beschloss Bundesausschuss am 17. November 2006 die sog. Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung (PDF), welche zum 31.12.06 in Kraft getreten ist. Deren Vorgaben beschränken sich – im Gegensatz zum ärztlichen Bereich – auf die grundlegenden Mindestanforderungen, weil die Einführung und Umsetzung von QM-Systemen entscheidend von den individuellen Praxisgegebenheiten und Bedingungen abhängen.
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