Das Wichtigste in Kürze
- Die QM-Richtlinie für Vertragszahnärzte beschreibt die Grundelemente, die in bei der Umsetzung von QM in den Praxen zu berücksichtigen sind. Sie stellt eine Mindestanforderung dar.
- Das QM ist an die Bedürfnisse der jeweiligen Praxis anzupassen.
- Vorgabe zur Umsetzung ist ein Zeitraum von vier Jahren.
- Die Grundelemente und Instrumente sind vom Vertragszahnarzt zu dokumentieren.
- Die Einführung des einrichtungsinternen QM wird von den KZVen begleitet: vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie fordern sie jährlich zwei Prozent der Vertragszahnärzte per Stichprobe auf, Dokumentationen vorzulegen.
- Die Ergebnisse des Stands der Umsetzung meldet die KZBV, die von den KZVen informiert wird, an den Gemeinsamen Bundesausschuss.
- Grundelemente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements sind: die Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes, die Definition von Zielen, die Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten, die Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten, die Durchführung von Änderungsmaßnahmen, die erneute Erhebung des Ist-Zustandes, die praxisinternen Rückmeldungen über die Wirksamkeit von QM-Maßnahmen. Dem zugrunde liegt die Methodik des Qualitätskreislaufs.
- Die Vertragszahnärzte können auf vorhandene QM-Systeme zurückgreifen oder ein eigenes QM-System einsetzen. Die KZVen stehen ihnen dabei beratend zur Seite. QM muss dabei individuell auf die spezifischen und aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Patienten, der Praxisleitung und der Praxismitarbeiter bezogen sein.
QM Richtline für Vertragszahnärzte
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